Maßnahme „Passantenfrequenzmessung in der Jenaer Innenstadt“
Innenstädte sind lebendige Zentren des urbanen Lebens – Orte des Handels, der Kultur, der Geschichte, der Verwaltung sowie der Identifikation und der Begegnung. Doch sie stehen vor großen Herausforderungen: Der Wandel von Strukturen und Funktionen verändert ihr Gesicht. Auch in Jena zeichnet sich diese Entwicklung ab – mit steigenden und länger andauernden Leerständen. Nicht in jedem Fall ist eine Nachnutzung durch den Einzelhandel sinnvoll oder möglich, wodurch neue Chancen für kreative und kulturelle Zwischennutzungen entstehen. Gleichzeitig prägen große Bauprojekte wie der Campus Inselplatz und die Neubebauung des Eichplatzes die zukünftige Innenstadt – Jena wird also einen spürbaren Wandel erfahren.

Um diese Entwicklungen besser zu verstehen, werden künftig digitale Technologien eingesetzt, die die Bewegungen von Passant:innen in zentralen Bereichen der Stadt kontinuierlich erfassen. So lässt sich gut erkennen, wie gut Veranstaltungen wie der Weihnachtsmarkt, die Kulturarena oder verkaufsoffene Sonntage besucht werden und welche Auswirkungen Baumaßnahmen auf Besucherströme haben.
Diese Messungen liefern wertvolle Daten für den Handel, die Gastronomie, die Kultur sowie für politische und verwaltungsseitige Entscheidungen. Bisher erfolgten Erhebungen manuell und uneinheitlich, was Vergleiche erschwerte. Die Digitalisierung ermöglicht nun eine durchgängige und standardisierte Datenerfassung, die mit weiteren Faktoren wie Wetter oder Veranstaltungsbesucherzahlen kombiniert werden kann. Passanten- und Besucherzahlen sind dabei ein wichtiger Indikator für die Attraktivität des öffentlichen Raums – eine Art „Abstimmung mit den Füßen“.
Die Maßnahme wird in Zusammenarbeit mit dem städtischen Fachdienst Stadtentwicklung, der Wirtschaftsförderung Jena sowie dem Handlungsfeld "Digitale Infrastruktur und Datenpolitik" des Smart City-Projekts umgesetzt.
- Maßnahmensteckbrief
- Aktueller stand
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- Status: in der Umsetzung
- Meilensteine
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- Maßnahmensteckbrief wurde beim Fördermittelgeber eingereicht und genehmigt
- eine Anforderungsanalyse wird durchgeführt