Erklärung zur Barrierefreiheit

Rechtliche Grundlagen

Die Stadt Jena wird diese Webseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und Rates barrierefrei zugänglich machen. Diese Richtlinie wurde in Thüringen durch das ThürBarrWebG vom 30. Juli 2019 umgesetzt. In der demnächst in Kraft tretenden Verordnung zur Umsetzung des ThürBarrWebG wird auf die Art. 2 der BITV 2.0 verwiesen. Art 2 der BITV 2.0 verweist bezüglich der Kriterien einer barrierefreien Gestaltung von Webseiten auf harmonisierte Normen. Dabei handelt es sich konkret um die EN 301549. Dort wird bezüglich Webseiten auf die Erfolgskriterien in den Web Content Accessibility Guidlines 2.0 (WCAG 2.0) verwiesen. Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit sind die vorgenommenen Selbstbewertungen in Form des BITV/WCAG-Tests und der Web Content Accessibility Guidelines 2.0.

Diese Erklärung wurde am 24. April 2020 überprüft.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Webseite und deren Funktionalität und Darstellungsform auf gängigen Endgeräten, sind mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 und mit den Web Content Accessibility Guidlines 2.0 aktuell weitgehend vereinbar. Für die aufgeführten Inhalte wurde bisher noch kein BITV-Test von Dritten durchgeführt. Die “gute Zugänglichkeit“ von jena.de soll demnächst noch in einem unabhängigen BITV-Test überprüft werden.

Noch bestehende Mängel und Optimierungen

Für die nachfolgenden inhaltlichen und technischen Aspekte bestehen noch vereinzelte Mängel. Es müssen noch Optimierungen vor allem an älteren PDF-Dokumenten vorgenommen werden. Diese Inhalte sind zum Teil derzeit nur eingeschränkt barrierefrei zugänglich.

Das Angebot jena.de enthält bislang noch keine Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache. Es wird die Vorlesefunktion der persönlichen Screenreader bevorzugt, daher verzichtet die Website auf dieses Angebot.

Wir bemühen uns, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen. Nicht immer ist dies aufgrund der komplexen Inhalte möglich. Bitte schreiben Sie uns, wenn Ihrer Ansicht nach eine Text Sachverhalte unnötig kompliziert darstellt.

Wir versuchen weitgehend die Nutzung von Abkürzungen zu vermeiden oder aber wir verwenden beim ersten Auftreten im Text die ungekürzte Schreibweise, um dann im weiteren Text die eingeführte Abkürzung zu nutzen. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie in unserem Angebot auf erläuterungsbedürftige Abkürzungen oder Fachbegriffe stoßen.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel beziehungsweise Verbesserungen in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich an die Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Jena wenden. Für Hinweise und Verbesserungsvorschläge sind wir stets dankbar. Wir Bemühungen uns um eine baldige Umsetzung von Korrekturwünschen und Vorschlägen.

Stadt Jena
Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Am Anger 15
07743 Jena

Telefon: 0049 3641 49-2012
E-Mail:

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von jena.de benachteiligt zu sein oder wenn wir Ihre Rückmeldungen nicht zu Ihrer Befriedigung bearbeiten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle nach dem ThürBarrWebG wenden:

Der Beauftragte der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderungen
Joachim Leibiger
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt

Telefon: 0049 3641 73811741
E-Mail: