Wissenschaftlich geprüft: Digitale Gesundheitshelfer

Die letzte Ausgabe des digitalen Donnerstags widmete sich digitalen Unterstützern für einen besseren Schlaf. Vielen Menschen helfen sie zwar beim Einschlafen, doch oft ist ungeklärt, wie wissenschaftlich fundiert etwa die genutzten Fitnesstracker und Apps arbeiten.

Dies gilt auch für weitere Anwendungsgebiete. Gerade im Gesundheitsbereich gibt es viele digitale Angebote, die Hilfe versprechen. Doch wie vertrauenswürdig die Apps, Geräte und Softwares sind, ist für die Nutzenden oft nicht ersichtlich. Hier hilft ein Portal des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Auf der sicheren Seite

Wenn Menschen neue Geräte oder Anwendungen nutzen, wollen sie sichergehen, dass diese funktionieren. Das gilt im besonderen Maß für Angebote, die sich auf die Gesundheit spezialisiert haben. Während viele Apps wahre Wunder versprechen, wissen viele Anwender:innen nicht, ob sie auf diese Angaben vertrauen können. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat darauf reagiert und das Verzeichnis der digitalen Gesundheitsanwendungen, kurz „DiGA“, bereitgestellt.

Wer die Website aufruft, kann sich zunächst ganz grundlegend über das Verzeichnis informieren. Die Mitarbeitenden des BfArM beantworten die wichtigsten und häufigsten Fragen. Dazu gehören Erklärungen, wie Apps und Software in das Verzeichnis aufgenommen und geprüft werden. Auf diese Weise können alle sichergehen, dass die im Portal bereitgestellten Angaben zuverlässig und vertrauenswürdig sind.

Faszinierende digitale Gesundheitsanwendungen

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Mann, der auf ein Handy-Programm zeigt, welches Gesundheitsdaten auswertet und eine Frau davor, die gespannt zuhört
Auswertung von Gesundheitsdaten anhand eines Programms
Freepik/vectorjuice

Hat man sich über die Seriosität des Portals informiert, kann man das Herzstück des Projekts aufrufen: Das Verzeichnis der digitalen Gesundheitsanwendungen. Derzeit finden Nutzende des Portals eine Übersicht mit knapp 50 verschiedenen Angeboten. Deren Anwendungsgebiete sind wahrlich vielfältig und beeindruckend. Für viele Krankheiten und Probleme findet man hier Hilfe, bei der man digitale Unterstützung zunächst womöglich nicht erwartet hätte.

So hilft beispielsweise eine App, wenn man Reizdarmsyndrom hat. Eine Webanwendung unterstützt bei Knieschmerzen, eine andere bei Depressionen. Betroffene von Multiple Sklerose bekommen ebenso wichtige Informationen wie Menschen, die unter Tinnitus leiden. Und auch wer Schlafprobleme hat, wie in der letzten Ausgabe des digitalen Donnerstags beschrieben, wird hier fündig und erhält Links zu Einschlaf-Apps, deren Wirkung tatsächlich wissenschaftlich geprüft und nachgewiesen wurde.

Zu jeder digitalen Anwendung gibt es zudem eine Detailseite, auf der genaue Beschreibungen der Inhalte, die technischen Voraussetzungen, die Kosten und vieles mehr zu finden sind. Des Weiteren führt das BfArM auch Apps und Software auf, die aus dem Verzeichnis wieder gestrichen wurden und erläutert die dahinterstehenden Gründe. Auf diese Weise erhalten die Seitenbesucher:innen maximale Transparenz.  

Krankenkassen übernehmen die Kosten

Es gibt also zahlreiche nützliche digitale Anwendungen bei vielen verschiedenen Krankheitsbildern. Doch die Preise für manche Apps sind zugegebenermaßen oft nicht günstig. Allerdings kommt jetzt eine weitere gute Nachricht: Die Krankenkassen übernehmen die anfallenden Kosten!

Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeut:innen können die digitalen Gesundheitsanwendungen verordnen, damit sie bei der Erkennung und Behandlung von Erkrankungen helfen. Die Ausgaben für die Software sowie mögliche Folgekosten durch weitere ärztliche Betreuungen müssen die Betroffenen also nicht selbst übernehmen.

Damit man als Patient:in versteht, wie die Beantragung der Anwendung funktioniert, stellt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte weitere nützliche Informationen bereit. So kann man als betroffene Person ganz klassisch zur Hausärztin oder zum Hausarzt gehen und sich die Anwendung per Rezept verschreiben lassen. Hat man bereits eine ärztliche Diagnose und entdeckt eine passende Software im DiGA-Verzeichnis, kann man bei der Krankenkasse einen entsprechenden Antrag stellen. Diese bestätigt den Leistungsanspruch und generiert einen Freischaltcode, mit dem man die Software nutzen kann. Auf diese Weise können wissenschaftlich geprüfte Anwendungen wirksam zu unserer Gesundheit beitragen.